Datenschutz
1. Bestandsaufnahme / Implementation von technischen und organisatorischen Maßnahmen und Erstellung der erforderlichen Dokumentation
In den meisten Fällen erscheint eine ausführliche Bestandsaufnahme als erster Schritt sinnvoll. Auf Basis eines Fragebogens, einer Sichtung der vorhandenen Dokumentationen / Arbeitsanweisungen, einer Vor-Ort-Besichtigung in Ihrem Unternehmen und von Interviews wird ein Soll- / Ist-Abgleich bzgl. Ihrer Compliance mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Als Ergebnis erhalten Sie einen Audit-Bericht mit ganz konkreten risikoorientierten Empfehlungen. In Abhängigkeit von den Empfehlungen bzw. dem individuellen Datenschutzniveau, beraten wir Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz in die betrieblichen Prozesse und erstellen in Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen die hierfür erforderliche Dokumentation.
2. Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Je nach Bedarf stellen wir Unternehmen auch einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der sich fortlaufend gemeinsam mit Ihrem Team um die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen kümmert.
Geldwäscheprävention
1. Bestandsaufnahme / Implementation von Prozessen und Erstellung der erforderlichen Dokumentation
Auf Basis eines Erstgesprächs, einer Sichtung der vorhandenen Dokumentationen / Arbeitsanweisungen wird eine Bestandsaufnahme bzgl. der Compliance Ihres Unternehmen mit den geldwäscherechtlichen Vorgaben durchgeführt. In Abhängigkeit von dem Ergebnis dieser Bestandsaufnahme, beraten wir Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an Geldwäscheprävention in Ihrem Unternehmen und erstellen in Zusammenarbeit mit Ihnen die hierfür erforderliche Dokumentation.
2. Bereitstellung eines externen Geldwäschepräventionsbeauftragten
Je nachdem ob darüber hinaus eine Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschepräventionsbeauftragten seitens des Unternehmens besteht, stellen wir Unternehmen auch einen externen Geldwäschepräventionsbeauftragten zur Verfügung, der sich fortlaufend gemeinsam mit Ihrem Team um die Umsetzung der angemessenen Geldwäschepräventionsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen kümmert.