Hinweisstelle

Beratung und externe Hinweisstelle

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen Unternehmen ab 50 Beschäftigte sofort interne Hinweisgebersysteme einrichten.

Konkret bedeutet dies Unternehmen müssen eine sichere Stelle für Mitarbeiter einrichten im Unternehmen an die Gesetzesverstöße im Unternehmen gemeldet werden können und im Zuge dessen die Identität des Hinweisgebenden geschützt bleibt. Nach dessen Eingang muss der Hinweisgebende überdies über den Stand des Verfahrens nach seinem Hinweis informiert werden.

Gern beraten wir Sie bei der Implementation eines entsprechenden Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen oder übernehmen die Aufgabe als Hinweisstelle gern auch komplett für Sie.

 

Unsere Expertin

Myriam Kirschner

Erfahrung: Anwältin bei CMS Hasche Sigle und Skadden Arps, TÜV-Zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Geldwäschepräventionsbeauftragte.
Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, LMU München und ITAM (Mexiko). Zugelassen als Rechtsanwältin an der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main seit Anfang 2014.

Über uns

DataProtectPlus hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen bei der Umsetzung der DS-GVO und der GWG und der Implementation entsprechender datenschutzrechtlicher Prozesse sowie Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zu unterstützen.