Geldwäscheprävention

Ihre All-in-One Lösung

Juristisches Know-How durch qualifizierte Volljuristen

Zertifizierte externe Geldwäschepräventionsbeauftragte

Dekra- und TÜV-zertifizierte Experten

DataProtectPlus hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen, die gemäß § 6 GWG zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind, in allen Aspekten der Prävention der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umfassend zu beraten und für diese pragmatische und praktikable Lösungen zu entwickeln. Von der inhaltlichen Beratung und der Bereitstellung eines externen Geldwäschepräventionsbeauftragten bis hin zur Entwicklung und Umsetzung organisatorischer Lösungen zur präventiven Geldwäscheprüfung entwickeln wir Konzepte, um die geldwäscherechtlichen Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei den zur Prävention gemäß GWG verpflichteten Unternehmen umzusetzen und in den Arbeitsabläufen und -prozessen im Unternehmen zu integrieren.

DataProtectPlus unterstützt Sie dabei, einen Weg zu finden, die erforderlichen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention mit den unternehmerischen Interessen an Flexibilität und Wachstum in Einklang zu bringen.
 

Zertifizierte externe Geldwäschepräventionsbeauftragte

Gern stellen wir Ihnen einen externen Geldwäschepräventionsbeauftragten zur Seite, dessen primäre Aufgabe es sein wird, die Leitung des Unternehmens in allen Angelegenheiten der Geldwäsche zu unterstützen und beraten und  etwaige Risiken aufklären, sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche im Unternehmen umsetzen bzw. deren Umsetzung sicherstellen wird.

Das Geldwäschegesetz

Ein knapper Überblick
Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist strafbar. Das Strafgesetzbuch stellt Geldwäsche in § 261 Abs. 1 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren unter Strafe.

Das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur weltweit agierende Konzerne, sondern auch regional tätige Betriebe. Rechtschaffene Unternehmen werden von Kriminellen nicht selten missbraucht, um Geld zu waschen. Diese versuchen dabei, Investitionen zu tätigen, mit denen illegal erworbene Gewinne aus schweren Straftaten so in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden, dass die illegale Herkunft des Geldes nicht mehr nachvollzogen werden kann. Dagegen wendet sich das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - Geldwäschegesetz (GwG) - und verpflichtet in Deutschland tätige Wirtschaftsakteure, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken.

Das Geldwäschegesetz ist präventiv auf die Verhinderung genau dieser Straftat ausgerichtet. Es verpflichtet bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Steuerberater, Rechtsanwälte Spielbanken und Güterhändler zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Dadurch sollen Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig erkannt werden. Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist beispielsweise anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu verhindern. Daher sind Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden. Diese Identifizierung des Geschäftspartner bzw. dessen wirtschaftlichen Berechtigten, muss durch entsprechende Maßnahmen und Prozesse in den Unternehmen der zur Geldwäscheprävention Verpflichteten sichergestellt werden.

Zur Mitwirkung gemäß GWG verpflichtete Unternehmen sollten handeln

Gerade für Unternehmen ist es wichtig, sich schnellstmöglich um die Umsetzung der Regelungen zu kümmern und Maßnahmen zur Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung in ihren Unternehmen zu etablieren. Zunächst einmal bedeutet das für die Unternehmen zwar Aufwand, um die erforderlichen Maßnahmen und Prozesse zur Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung im Unternehmen umzusetzen. 
Ignorieren sollten dies verpflichtete Unternehmen aber auf keinen Fall. Andernfalls können bei leichtfertigen oder vorsätzlichen Verstößen den verpflichteten Unternehmen Geldbußen von bis zu 100.000,00 Euro im Einzelfall drohen. Sofern es sich um schwerere Verstöße handelt kann die Geldbuße auch bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu 10% des Vorjahresumsatzes eines Unternehmens betragen.
 


 

So gehen wir vor

Bestandsaufnahme

Auf Basis eines Erstgesprächs und einer Sichtung der vorhandenen Dokumentationen / Arbeitsanweisungen im Zusammenhang mit Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung wird ein Soll- / Ist-Abgleich durchgeführt.
 

Beratung Geldwäsche

Aufgrund der Komplexität der Erkennung von Geldwäsche infolge der Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis, sowie der infolgedessen zu treffenden Maßnahmen
zur Geldwäscheprävention, sind die verpflichteten Unternehmen oft zunächst überfordert. Sie können sich mit allen aufkommenden Fragen bzw. Problemen jederzeit an uns wenden. Wir unterstützen gerne auch Ihren evtl. vorhandenen internen Geldwäschepräventionsbeauftragten und beraten diesen. Den bekanntlich sehen 4 Augen oft
mehr. 

Um den Rechenschaft- bzw. Nachweispflichten nach dem GWG nachzukommen, müssen nach dem GWG verpflichtete Unternehmen alles sauber dokumentieren, insbesondere die Risikoanalyse und die im jeweiligen Einzelfall vorgenommene Identifikation des Geschäftspartner bzw. dessen wirtschaftlichen Berechtigten. 

Abstrakte Risikoanalyse

Zunächst muss eine abstrakte Risikoanalyse des Unternehmens in Bezug auf Geldwäsche und die Gefahr der Terrorismusfinanzierung erstellt werden, denn hieraus leiten sich die Grundsätze und Sicherungsmaßnahmen ab, die im Unternehmen getroffen werden müssen, um ihren konkreten geldwäscherechtlichen Pflichten gerecht zu werden.

Geldwäschehandbuch

In einem Geldwäschehandbuch müssen die Grundsätze im Umgang mit den festgestellten abstrakten Risiken der Geldwäsche festgelegt werden und Regelungen zur Verdachtsmeldung, sowie interne Verhaltensregeln zur Dokumentation und Archivierung von Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche festgelegt werden. Überdies muss das Unternehmen hierin festlegen, wer den Identifizierungs- und Aufzeichnungspflichten im Unternehmen nachkommt und wie und durch wen dies kontrolliert wird.

Konkrete Risikoanalyse und Identifikation von dem jeweiligen Geschäftspartner

Vor Beginn einer jeder neuen Geschäftsbeziehung hat das Unternehmen eine konkrete Risikoanalyse in Bezug auf den jeweiligen Vertragspartner vorzunehmen und muss diesen bzw. dessen wirtschaftlichen Berechtigten auf Grundlage der von Seiten des Vertragspartners angeforderten Dokumente identifizieren und diese Prüfung und Risikoanalyse dokumentieren.


 

Unsere Expertin

Myriam Kirschner

Erfahrung: Anwältin bei CMS Hasche Sigle und Skadden Arps, TÜV-Zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Geldwäschepräventionsbeauftragte.
Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, LMU München und ITAM (Mexiko). Zugelassen als Rechtsanwältin an der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main seit Anfang 2014.

Unsere Pakete

Basis

300,00 € monatlich

Benennung eines externen Geldwäschepräventionsbeauftragten

Premium

500,00 € monatlich

Benennung eines externen Geldwäschepräventionsbeauftragten

Bereitstellung der entsprechenden Vertragsformulare und Templates

Beratungsleistung (1 x Manntag monatlich)

Leistungsbausteine im Detail

Über uns

DataProtectPlus hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen bei der Umsetzung der DS-GVO und der GWG und der Implementation entsprechender datenschutzrechtlicher Prozesse sowie Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zu unterstützen.