Allgemeine Geschäftsbedingungen

DataProtectPlus UG (haftungsbeschränkt)
Telefon: +49 69 20835344
Email: info@dataprotectplus.de
Webseite: www.dataprotectplus.de
Steuernummer: 45 231 08027
Umsatzsteuer-ID: DE 327358822
Amtsgericht Frankfurt am Main: HRB 117722
Vertreten durch die Geschäftsführerin Myriam Kirschner

Geschäftssitz:
Hermannstr. 6
60318 Frankfurt am Main
Stand: 7. Oktober 2019

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die DataProtectPlus UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „DataProtectPlus“ genannt), vertreten durch die Geschäftsführerin Myriam Kirschner (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 117722; Umsatzsteuer-ID: DE 327358822) und der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen.

2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Die Übernahme einer Garantie bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die DataProtectPlus.

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

3. Verträge und Angebote
3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung durch DataProtectPlus zustande, spätestens jedoch, wenn DataProtectPlus mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die DataProtectPlus vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung, in Kenntnis des Kunden mit der Durchführung des Auftrags beginnt, ohne dass der Kunde dem unverzüglich widersprochen hat.

3.2 In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von DataProtectPlus schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.3 Alle Angebote der DataProtectPlus sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

4. Versand von Dokumenten und Gefahrübergang
4.1 Bei einem Versand oder einer Übertragung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen der DataProtectPlus geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald DataProtectPlus die Dokumente der Transportperson oder dem Telekommunikationsdienstleister ausgeliefert hat.

4.2 Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die Beschaffenheit der Dokumente untersuchen, etwaige Transport- oder Übermittlungsschäden gegenüber der Transportperson oder dem Telekommunikationsdienstleister beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie DataProtectPlus fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.

5. Leistungen der DataProtectPlus
5.1 DataProtectPlus erbringt Beratungs-, Prüfungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich Datenschutz, insbesondere durch die Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten des Kunden. Grundlage der Leistungen ist der aktuelle Stand der Technik und der einschlägigen Gesetzgebung.

5.2 DataProtectPlus behält sich das Recht vor, die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern sowie die Schwerpunktsetzung anzupassen (nachfolgend „Leistungsanpassung“ genannt), sofern die zwischen den Parteien vereinbarte Entgelte (exklusive Steuern) nicht um mehr als 10 % überschritten werden. DataProtectPlus ist zu einer Leistungsanpassung insbesondere dann berechtigt, wenn eine solche auf Umständen gründet, DataProtectPlus nicht beeinflussen kann (z. B. Änderungen im Verantwortungsbereich von Dritten, Änderungen der gesetzlichen Vorschriften oder Veränderungen der Marktbedingungen). DataProtectPlus trifft hierbei ihre Entscheidungen nach eigenem Ermessen, jedoch unter Beachtung der berechtigten Kundeninteressen und wird versuchen, mit dem Kunden nach Möglichkeit ein Einvernehmen zu erwirken. DataProtectPlus wird Kunden stets unverzüglich und rechtzeitig über die erforderlichen Anpassungen in Kenntnis setzen.
Der Kunde hat das Recht der Änderung zu widersprechen. Sollte der Kunde dieses Recht ausüben, treten die Parteien binnen zehn (10) Werktagen (Werktag: Montag bis Freitag) in Verhandlungen über eine Anpassung der Entgelte ein. Sollten die Parteien sich nicht binnen zwanzig (20) Werktagen nach Eintritt in die Verhandlungen über eine Entgeltanpassung einigen, kann die DataProtectPlus den Vertrag mit einer Frist von weiteren vierzehn (14) Kalendertagen, außerordentlich kündigen. Das Kündigungsrecht ist binnen sieben (7) Werktagen nach dem Scheitern der Verhandlungen zu erklären. Zur Einhaltung der Erklärungsfrist ist es ausreichend, wenn vorab eine Kopie der Kündigungserklärung in elektronischer Form oder durch Fax zugeht.

5.3 Die Leistungen der DataProtectPlus erfolgen ausschließlich als Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden in dessen alleiniger Verantwortung. DataProtectPlus übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis oder einen bestimmten Erfolg.

5.4 DataProtectPlus ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). DataProtectPlus haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

5.5 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in folgender Reihenfolge:

  • der Vertrag mit Leistungsbeschreibung/Preisliste,
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung, und
  • das BGB, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

 

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für DataProtectPlus erbracht werden.

6.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der DataProtectPlus bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Kunde:

  • sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht,
  • dafür sorgt, dass den von DataProtectPlus eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird,
  • zugunsten der Mitarbeiter der DataProtectPlus dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen,
  • den Mitarbeitern der DataProtectPlus rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt,
  • den Mitarbeitern der DataProtectPlus, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, soweit die Mitarbeiter zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen.

 

6.3 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei, insbesondere frei von Schadprogrammen (z.B. „Viren“) sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der DataProtectPlus alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehende Schäden und stellt DataProtectPlus von allen Ansprüchen Dritter frei.

6.4 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.

6.5 DataProtectPlus und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet DataProtectPlus unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder DataProtectPlus überlassen oder nur im Einvernehmen mit DataProtectPlus führen.

6.6 Der Kunde hat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich, und soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardcopy oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen zu melden.

6.7 Der Kunde garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, dass:

  • er über sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung notwendigen Rechte in vollem Umfang verfügt und diese an DataProtectPlus in dem erforderlichen Umfang übertragen bzw. ihr sie einräumen können, ohne dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Dabei garantiert der Kunde insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte des Geistigen Eigentums (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) und gewerblichen Schutzrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Umfang befugt ist. Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für mögliche Rechtsverletzungen haftbar.
  • seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch DataProtectPlus sowie eingesetzte Links auf weiteren Seiten nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
  • er keine Inhalte übermittelt, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz), die guten Sitten oder Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstoßen. Überdies übermittelt der Kunde keine Inhalte, die kriegsverherrlichend sind, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, stellt Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dar und gibt ein tatsächliches Geschehen nicht wieder, ohne das ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, die in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie unterlässt sämtliche Eingaben, die Viren, Schadsoftware oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen.

 

6.8 Sollte der Kunde gegen Ziffer 6.7 verstoßen, beseitigt er den Verstoß unverzüglich, ersetzt einen DataProtectPlus aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt sie von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes des Kunden gegen die DataProtectPlus geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen der DataProtectPlus dem Streit von Seiten der DataProtectPlus bei. Im Falle eines Verstoßes erhält die DataProtectPlus das Recht, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen.

7. Nutzungsrecht
7.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an sämtlichen aus den Leistungen der DataProtectPlus entstandenen Dokumenten, aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung, das ausschließliche, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht – unter Vorbehalt der Eigennutzung durch DataProtectPlus für betriebseigene Zwecke und künftige Kundenprojekte – die jeweiligen Leistungen auf sämtliche bekannte Arten zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht des Kunden, das jeweilige Dokument nach eigenem Ermessen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der gleichen Art und Weise, wie die ursprüngliche Fassung der Ergebnisse und Leistungen, zu verwerten. Abweichend hiervon endet das Nutzungsrecht des Kunden an erteilten Siegeln oder erstellten Zertifikaten mit dem Ende des Vertrages.

7.2 Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrags gilt Ziffer 7.1 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil der Leistungen.

7.3 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

8. Eigentumsvorbehalt
DataProtectPlus behält sich das Eigentum an Dokumenten und einzuräumende Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte stets nur vorläufig und durch DataProtectPlus frei widerruflich eingeräumt.

9. Vergütung und Fälligkeit
9.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

9.2 Monatliche Preise sind, mit dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden halben angefangenen Kalendermonat anteilig berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats kündigt, dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund.

9.3 Wird die Vergütung nach Aufwand berechnet, so werden dieser die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise insbesondere in der Leistungsbeschreibung/Preisliste der DataProtectPlus zugrunde gelegt, soweit nichts anderes vereinbart ist. In diesem Fall dokumentiert DataProtectPlus die Art und Dauer der Tätigkeiten und fügt diese der Rechnung als Anlage bei.

9.4 Zusätzlich zur Vergütung berechnet DataProtectPlus entstandene Reisekosten monatlich nachträglich. Vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung werden Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten etc.) mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet. Mietfahrzeuge werden zu verkehrsüblichen Preisen angemietet. Fahrten, die mit einem firmeneigenen PKW durchgeführt werden, werden mit 0,60 € / km abgerechnet. Wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, wird eine im Schadensfall anfallende Selbstbeteiligung an den Kunden weiterberechnet. Wenn Kundenprojekte Flüge oder Hotelübernachtungen voraussetzen, wird dies im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt. Bis zu einer Flugdauer von vier Stunden wird in der Economy-Class gebucht, darüber hinaus in der Business-Class; Bahnfahrten werden in Höhe des Flexpreises für die zweite Klasse der Deutschen Bahn abgerechnet. Reisezeiten werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Liegt die Arbeitszeit oder Reisezeit außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden

a) 50% an Werktagen (montags bis freitags) von 0.00 bis 6.00 Uhr und von 20.00 bis 0.00 Uhr

b) 100% an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

9.5 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die DataProtectPlus den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

9.6 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der DataProtectPlus die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

9.7 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

9.8 Bei Fälligkeit hat DataProtectPlus das Recht, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Daneben wird DataProtectPlus für die entstehenden Aufwände eine Pauschale in Höhe von 40,– € in Rechnung zu stellen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Darüber hinaus entstandene höhere Verzugsschäden sowie sonstige Rechte darf DataProtectPlus ungeachtet dessen geltend machen.

10. Beanstandungen
Beanstandungen gegen die Höhe der Preise der DataProtectPlus sind umgehend nach Zugang der Rechnung an DataProtectPlus zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungszugang bei der DataProtectPlus eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; DataProtectPlus wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
DataProtectPlus ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die jeweiligen Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Widerspruchsrecht zu. DataProtectPlus weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Widerspruchsrecht Gebrauch macht.

12. Verzug
12.1 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise in Verzug, so kann DataProtectPlus das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

12.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt DataProtectPlus vorbehalten.

13. Gewährleistung
13.1 DataProtectPlus erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese grundsätzlich den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Sollten Mängel auftreten, ist der Kunde dazu verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in schriftlicher Form mitzuteilen. § 377 HGB wird insoweit entsprechend angewendet. DataProtectPlus übernimmt keinerlei Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften.

13.2 DataProtectPlus achtet bei der Erbringung ihrer Leistungen insbesondere im Bereich der Datenschutzanalyse jederzeit auf größte Sorgfalt und Genauigkeit. Allerdings kann die DataProtectPlus die Qualität der den Analysen zur Verfügung stehenden Daten und Informationen nicht immer umfassend bewerten. Daher übernimmt DataProtectPlus keine Garantie für die Repräsentativität und Vollkommenheit der gelieferten Ergebnisse, da sie auf bestimmte Annahmen, spezifische Schätzungen und individuelle Schlussfolgerungen gründen.

13.3 DataProtectPlus erbringt bei vom Kunden nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllungen in der Form, dass DataProtectPlus nach eigener Wahl binnen angemessener Frist dem Kunden eine neue mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Dabei stehen DataProtectPlus mindestens zwei Versuche zur Nacherfüllung zu. Ein Anspruch auf Selbstvornahme ist, soweit dies nicht im jeweiligen Einzelfall unbillig wäre (z. B. bei besonderer Dringlichkeit), für den Kunden ausgeschlossen. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten und sonstige ihm nach Maßgabe dieser AGB zugestandenen Rechte geltend machen.

13.4 DataProtectPlus trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nur, sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Mangel tatsächlich vorliegt.

13.5 Andere Rechte als die in diesen AGB ausdrücklich bezeichneten hat der Kunde nicht, soweit im Einzelfall vertraglich nichts anderes vereinbar ist.

14. Geheimhaltung
14.1 Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

14.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht für DataProtectPlus nicht, wenn die Informationen oder Daten allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der DataProtectPlus bekannt werden, wenn sich DataProtectPlus die geheimhaltungsbedürftigen Informationen eigenständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeitet hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Offenbarung verlangt.

14.3 DataProtectPlus ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, wenn diese zu einer entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet wurden.

15. Höhere Gewalt
Sollte DataProtectPlus die Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, schwerwiegenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, ihr nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich sein, ist DataProtectPlus, solange das Leistungshindernis andauert und sie den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informiert hat, zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Für den Fall, dass das Hindernis mehr als vier Monate andauert, hat DataProtectPlus das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für DataProtectPlus nicht mehr von Interesse ist und sie nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat. Der Kunde wird auf sein Verlangen hin nach Ablauf der Frist darüber informiert, ob DataProtectPlus zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist ihre Leistungspflichten erfüllt.

16. Beschränkung der Haftung der DataProtectPlus und ihrer Erfüllungsgehilfen
16.1 DataProtectPlus haftet unbeschränkt:

  •  für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, und
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

 

16.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet DataProtectPlus – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur insofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, maximal jedoch bis zum Betrag des Zehnfachen der für das betreffende Jahr der Verletzungshandlung vereinbarten Vergütung. Die Haftung für mittelbare und unvorhergesehene Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

16.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

16.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der DataProtectPlus, insbesondere auch der bei der DataProtectPlus beschäftigten Datenschutzbeauftragten (Vertrag zugunsten Dritter).

16.5 Ungeachtet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen müssen jegliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gegen die Auftragnehmer, die auf einem Mangel beruhen, innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.

17. Referenzen
17.1 Sofern der Kunde der DataProtectPlus die Referenznennung erlaubt, ist DataProtectPlus dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Nennung des Ansprechpartners und Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Die Verwendung als Referenz umfasst eine Nutzung auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social-Media-Kanälen, DataProtectPlus inhaltlich beherrschen kann, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensunterlagen, zu Dekorationszwecken in Firmenräumen und auf Fachmessen, -konferenzen sowie bei Ausschreibungen und Präsentationen. Andere Nutzungen, wie bspw. der Einsatz von Zitaten des Kunden oder die ausführliche Leistungsbeschreibung als sogenannte Customer-Success-Story bedürfen einer separaten Vereinbarung und der vorausgehenden Freigabe durch den Kunden.

17.2 Die vorstehende Regelung über die Referenznennung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung.

18. Sonstige Bedingungen
18.1 Für den zwischen DataProtectPlus und dem Kunden geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt alleinig das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (sog. UN-Kaufrecht).

18.2 Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen DataProtectPlus und dem Kunden ist, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht, der Sitz DataProtectPlus (Frankfurt am Main, Deutschland).

18.3 Alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der DataProtectPlus und rechtserhebliche Erklärungen (bspw. Kündigung, Rücktritt, Aufrechnung) sind nur in schriftlicher Form wirksam; dies gilt insbesondere auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.

18.4 Ist oder wird eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen DataProtectPlus und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Falls sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss diejenige Regelung als zwischen den Vertragspartnern vereinbart, die, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.