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Der externe Geldwäschebeauftragte: Ein unverzichtbarer Teil des AML-Programms eines Unternehmens

29. Mai 2023

Geldwäsche ist ein ernsthaftes Problem, das viele Unternehmen betrifft und welches Regierungen auf der ganzen Welt bekämpfen. Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung präventiv einzudämmen, sind mittlerweile gewisse Akteure der Wirtschaft in Deutschland verpflichtet Geldwäscheprüfungen durchzuführen und haben ihre Vertragspartner bzw. deren wirtschaftliche Berechtigte vor Eingehung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren und dies zu dokumentieren. Wiederum manche dieser nach dem GWG zu einer präventiven Geldwäscheprüfung verpflichteten Unternehmen haben darüber hinaus einen Geldwäschebeauftragten (AML) zu bestellen. Hierbei kann es sich um einen internen Mitarbeiter oder einen externen Berater handeln, solange sichergestellt ist, dass die jeweilige Person über das erforderliche Fachwissen als Geldwäschepräventionsbeauftragter verfügt.

Der Geldwäschepräventionsbeauftragter ist ein wichtiger Teil der AML-Abteilung eines Unternehmens. Er ist ein Fachmann auf dem Gebiet der Geldwäscheprävention, der für die Überwachung und Einhaltung der Regelung des Geldwäschegesetz verantwortlich ist und muss sicherstellen, dass das Unternehmen die Geldwäschevorschriften einhält und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen im Unternehmen implementiert. Er ist auch für die Prüfung und Überwachung der getroffenen Sicherungsmaßnahmen des Unternehmens verantwortlich und muss regelmäßig Berichte an die zuständige Behörde und an die Geschäftsführung erstellen. Er ist ferner für die Entwicklung und Umsetzung von internen AML-Richtlinien und -Verfahren verantwortlich und muss sicherstellen, dass diese implementiert werden im Unternehmen und von den Mitarbeiter eingehalten werden. Sprich kurz um er ist sozusagen ein verlängerter Arm der örtlichen Geldwäsche Aufsichtsbehörde und soll eine Selbstkontrolle im Unternehmen sicherstellen.

Daher ist es wichtig, dass das Unternehmen die Person des Geldwäschepräventionsbeauftragter sorgfältig auswählt, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.